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Solarenergie

Berlin und Brandenburg gehören bundesweit zu den führenden Standorten für die industrielle Herstellung von Solarmodulen. In keiner anderen Sparte der erneuerbaren Energien wurden in den letzten Jahren so hohe Steigerungsraten erzielt wie bei der solaren Stromerzeugung. Forciert wird diese Entwicklung durch die Vergütungsregelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009). Um die technische Fortentwicklung der Fotovoltaik hin zum preisgünstigen Massenprodukt zu unterstützen, werden von 2009 bis 2015 wirtschaftliche Anreize zur Nutzung von Freiflächen für große Fotovoltaikanlagen gewährt. Dies hat zu einer verstärkten Nachfrage nach Freiflächenstandorten geführt.

Bis Ende 2009 entsteht südlich von Berlin, auf einem ehemaligen Militärgelände in Lieberose, Deutschlands größte Freiland-Solaranlage mit 53 MW Leistung auf einer Grundfläche von 162 Hektar. Die installierte Leistung in Brandenburg steigt 2009 voraussichtlich auf 200 MWp Strom.

Räumliche Steuerung

Im Gegensatz zu Windenergieanlagen sind Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert, so dass für ihre Errichtung ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt werden muss. Damit überlässt der Bundesgesetzgeber den Gemeinden die Entscheidung, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zulassen wollen. Gemäß den Bestimmungen des EEG wird die Vergütung des Stroms aus derartigen Anlagen nur gewährt, wenn sie im Bereich eines genehmigten Bebauungsplanes liegen.

Zudem ist im EEG geregelt, dass die Vergütung für Strom aus Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nur gewährt wird auf
- versiegelten Flächen,
- militärischen und wirtschaftlichen Konversionsflächen,
- Grünland, das zuvor mindestens 3 Jahre Ackerland war.

Darüber hinaus ist im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) geregelt, dass große Solaranlagen regelmäßig nicht innerhalb des Freiraumverbundes zulässig sind (5.2. (Z) LEP B-B) und vorrangig auf geeigneten Konversionsflächen errichtet werden sollen (4.4 (2) (G) LEP B-B).

Solarflächenanalyse

Anlässlich der gestiegenen Nachfrage nach Flächen für große Solarparks forderte der Landtag Brandenburg(Externer Link) die Landesregierung auf, eine Solarflächenanalyse vorzulegen. Darin sollten die Flächenanforderungen, die sich aus der Energiestrategie 2020 ergeben, der Bedarf für eine räumliche Angebotsplanung, die möglichen Nutzungskonflikte sowie, Art und Umfang der Flächen dargestellt werden, die sich besonders für die Nutzung für Solaranlagen eignen. Zur Beantwortung dieser Fragen wurde 2008 von der GL ein Gutachten beauftragt, das inhaltlich von einer Steuerungsgruppe aus Vertretern den zuständigen Ressorts der Landesregierung und den Regionalen Planungsstellen begleitet wurde. Den Auftakt der gutachtlichen Arbeit bildete ein Workshop (Präsentationen; Dokumentation), an dem u. a. Vertreter der Solarwirtschaft, Projektentwickler und Anbieter von Liegenschaften mitgewirkt haben. Erste Ergebnisse wurden von Herrn Minister Dellmann im Landtagsausschuss für Infrastruktur und Raumordnung vorgestellt. Eine Zusammenfassung der Eckpunkte und Handlungsempfehlungen des Gutachtens steht hier als Download bereit.

Die im Rahmen des Gutachtens am Beispiel der Planungsregion Lausitz-Spreewald durchgeführte Ermittlung von konfliktarmen Suchräumen für Fotovoltaik-Standorte erfolgte 2009 auch in den anderen Planungsregionen. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussworkshop am 27.01.2010 im MIL vorgestellt.
  

Kontakt

Rita Mohrmann
E-Mail
Tel.: (0331) 866-8733

Solarflächenanalyse

Pressemitteilung
01.02.2010(Externer Link)

Abschlusspräsentation 27.01.2010
Dokumentation >>
Präsentation >>

Havelland-Fläming: Text, Karte
Lausitz-Spreewald: Text, Karte
Oderland-Spree: Text, Karte
Prignitz-Oberhavel: Text, Karte
Uckermark-Barnim: Text, Karte

Gutachten
Endbericht 20.10.2009 >>
Kurzfassung >>

Präsentation im Landtagsausschuss durch Minister Dellmann >>

Workshop 10.12.2008
Präsentationen >>
Dokumentation >>

 
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