Bis Ende 2009 entsteht südlich von Berlin, auf einem ehemaligen Militärgelände in Lieberose, Deutschlands größte Freiland-Solaranlage mit 53 MW Leistung auf einer Grundfläche von 162 Hektar. Die installierte Leistung in Brandenburg steigt 2009 voraussichtlich auf 200 MWp Strom.
Räumliche Steuerung
Im Gegensatz zu Windenergieanlagen sind Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert, so dass für ihre Errichtung ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt werden muss. Damit überlässt der Bundesgesetzgeber den Gemeinden die Entscheidung, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zulassen wollen. Gemäß den Bestimmungen des EEG wird die Vergütung des Stroms aus derartigen Anlagen nur gewährt, wenn sie im Bereich eines genehmigten Bebauungsplanes liegen.Zudem ist im EEG geregelt, dass die Vergütung für Strom aus Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nur gewährt wird auf
- versiegelten Flächen,
- militärischen und wirtschaftlichen Konversionsflächen,
- Grünland, das zuvor mindestens 3 Jahre Ackerland war.
Darüber hinaus ist im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) geregelt, dass große Solaranlagen regelmäßig nicht innerhalb des Freiraumverbundes zulässig sind (5.2. (Z) LEP B-B) und vorrangig auf geeigneten Konversionsflächen errichtet werden sollen (4.4 (2) (G) LEP B-B).
Solarflächenanalyse
Anlässlich der gestiegenen Nachfrage nach Flächen für große Solarparks forderte der Landtag BrandenburgDie im Rahmen des Gutachtens am Beispiel der Planungsregion Lausitz-Spreewald durchgeführte Ermittlung von konfliktarmen Suchräumen für Fotovoltaik-Standorte erfolgte 2009 auch in den anderen Planungsregionen. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussworkshop am 27.01.2010 im MIL vorgestellt.


