Räumliche Steuerung
Im Gegensatz zu Windenergieanlagen sind Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert, so dass für ihre Errichtung ein verbindlicher Bauleitplan erforderlich ist. Damit überlässt der Bundesgesetzgeber den Gemeinden die Entscheidung, ob sie auf ihrem Gemeindegebiet Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zulassen wollen. Gemäß den Bestimmungen des EEG wird die Vergütung des Stroms aus derartigen Anlagen nur gewährt, wenn sie im Bereich eines genehmigten Bebauungsplanes oder einer planfestgestellten Fläche liegen.Zudem ist im EEG 2010 geregelt, dass die Vergütung für Strom aus Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nur gewährt wird auf
- versiegelten Flächen,
- wirtschaftlichen, verkehrlichen, wohnungsbaulichen oder militärischen und Konversionsflächen,
- Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen (bis 110 m vom Fahrbahnrand)
Darüber hinaus ist im Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) geregelt, dass große Solaranlagen regelmäßig nicht innerhalb des Freiraumverbundes zulässig sind (5.2. (Z) LEP B-B) und vorrangig auf geeigneten Konversionsflächen errichtet werden sollen (4.4 (2) (G) LEP B-B).
Solarflächenanalyse
Anlässlich der gestiegenen Nachfrage nach Flächen für große Solarparks forderte im Juli 2008 der Landtag BrandenburgDie im Rahmen des Gutachtens am Beispiel der Planungsregion Lausitz-Spreewald durchgeführte Ermittlung von konfliktarmen Suchräumen für Fotovoltaik-Standorte erfolgte 2009 auch in den anderen Planungsregionen. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussworkshop am 27.01.2010 im MIL vorgestellt.
Arbeitsgrundlage für das Gutachten war das EEG 2009, so dass insbesondere die Aussagen und Potenzialermittlungen zum Thema Ackerflächen nicht mehr relevant sind, während die neuen Potenziale nach EEG 2010 nicht berücksichtigt wurden. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden den Regionalen Planungsgemeinschaften zur weiteren Bearbeitung übergeben, eine Vertiefung des Themas Solarenergie wird Gegenstand regionaler Energiekonzepte sein, die aus Mitteln des RENplus


