Aufgabe der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist die übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Hauptstadtregion. Hierfür werden Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungspläne) für den Gesamtraum bzw. für Teilräume (als räumliche und sachliche Teilpläne) aufgestellt.
Im Land Brandenburg werden nach dem brandenburgischen Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) zusätzlich Braunkohlen- und Sanierungspläne zur raumordnerischen Steuerung des Braunkohlenabbaus und der Sanierung entwickelt.
Für die fünf Regionen Brandenburgs werden durch die Träger der Regionalplanung (Regionale Planungsgemeinschaften) Regionalpläne erarbeitet.


