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Großflächiger Einzelhandel in Berlin und Brandenburg

Strukturwandel im Einzelhandel hat Folgen für räumliche Entwicklung und verbrauchernahe Versorgung

Seit 1990 haben große Veränderungen im Einzelhandel in der Hauptstadtregion stattgefunden. Die Verkaufsflächen in Brandenburg sind stark angewachsen. Besonders große Zuwächse gab es in den an Berlin angrenzenden Landkreisen. In Berlin wuchsen die Verkaufsflächen in den Außenbezirken stark an. Dabei hat sich der Strukturwandel im Einzelhandel in den letzten Jahren beschleunigt. Kennzeichnend sind neue Betriebsformen des großflächigen Einzelhandels und ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Verkaufsflächen, insbesondere außerhalb der Innenstädte. Der durch betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen, Kundenwünsche und erhöhte Mobilität bedingte Strukturwandel hin zu großflächigen Standorten führte zu einer Ausdünnung des Standortnetzes und einer Standortverlagerung des Einzelhandels an die Stadtränder. Zentrale Versorgungsfunktionen der Innenstädte wurden oftmals geschwächt und in ländlichen Bereichen die verbrauchernahe Versorgung beeinträchtigt.

In der Folge nehmen der motorisierte Einkaufsverkehr, der Flächenverbrauch und die Aufwendungen für Infrastruktur zu. Insbesondere in der Lebensmittelbranche setzen sich Discount-orientierte großflächige Einzelhandelseinrichtungen immer stärker zulasten kleinerer, auch der Nahversorgung nichtmobiler Bevölkerungsgruppen dienender Einzelhandelsbetriebe in zentralen Lagen durch. Eine räumliche Steuerung bedeutsamer Einzelhandelsvorhaben ist für eine geordnete Entwicklung der Städte und Gemeinden, die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung von großer Bedeutung.

Um hierfür eine aktuelle und verlässliche Datengrundlage zur Verfügung zu haben, führt die GL derzeit gemeinsam mit den brandenburgischen IHKs, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg und dem brandenburgischen Wirtschaftsministerium eine groß angelegte empirische Untersuchung zu Verkaufsflächen und Sortimenten durch (Einzelhandelserfassung).

Raumordnerische Steuerung des Großflächigen Einzelhandels

Die raumordnerische Steuerung des Einzelhandels bezieht sich auf großflächige Einzelhandelseinrichtungen. Die Neuausrichtung der Gemeinsamen Landesplanung zielt mit einer stringenten landesplanerischen Rahmensetzung insbesondere auf eine Konzentration und Stärkung der Zentralen Orte und der Innenstädte. Hierdurch sollen die zentralen Versorgungsfunktionen der Stadt- und Ortszentren erhalten und ausgebaut sowie raumunverträgliche Ansiedlungen großer Einkaufszentren außerhalb Zentraler Orte oder auf der „grünen Wiese“ vermieden werden. Die Rahmensetzung im Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) wird im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B, Plansätze 4.7 bis 4.9) durch weitere Bestimmungen konkretisiert:

► Übergeordnete Einzelhandelsangebote, insbesondere großflächige Einzelhandelseinrichtungen, sind in den Zentralen Orten zu konzentrieren (Konzentrationsgebot) und müssen nach Art, Lage und Umfang dem zentralörtlichen Verflechtungsbereich und der jeweiligen zentralörtlichen Funktion entsprechen (Kongruenzgebot). Dies ermöglicht - auch in Hinblick auf die absehbaren demographischen Veränderungen - eine günstig erreichbare Daseinsvorsorge und Einzelhandelsversorgung in den Verflechtungsbereichen auch für den höherwertigen, aperiodischen Bedarf und unterstützt eine ausgewogene Siedlungsstruktur.

► Die Zuordnung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen mit zentrenrelevanten Sortimenten auf städtische Kernbereiche (Integrationsgebot) stärkt die Attraktivität der Innenstädte und Ortsteilzentren mit einem vielfältigen Angebot öffentlicher und privater Nutzungen bei guter Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In den Zentralen Orten des Stadt-Umland-Raumes Berlin – Potsdam sind die Städtischen Kernbereiche durch Symboldarstellung landesplanerisch festgelegt.
► Lediglich großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment (z.B. Möbel, Bau- oder Gartenmärkte) sind auch an anderer Stelle im Zentralen Ort zulässig. Als Grundlage für die Bestimmung und Konkretisierung der Sortimente dient die Sortimentsliste im LEP B-B.

► Die begrenzte Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen auch außerhalb Zentraler Orte dient der Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (Grundversorgung).

Landesplanerische Rahmensetzung auf kommunaler Ebene umsetzen und konkretisieren

Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, die übergeordnete Rahmensetzung auf kommunaler Ebene zu konkretisieren, z.B. durch:

  • Erarbeitung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten, um Einzelhandelsvorhaben auf integrierte innerstädtische Standorte lenken und andere, für die kommunale Zentrenentwicklung und eine gesicherte verbrauchernahe Versorgung schädlichen Standorte vermeiden zu können,
  • Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche (sowohl für regionale/überregionale Versorgungsfunktionen als auch Grund-/Nahversorgungsfunktionen),
  • Intensivierung der interkommunalen Abstimmung zwischen funktionsteiligen Zentralen Orten sowie zwischen Zentralen Orten und den Gemeinden ihrer Verflechtungsbereiche, um eine ausgewogene Einzelhandelsentwicklung in allen Gemeinden der Mittelbereiche entsprechend der jeweiligen Funktionszuweisung zu sichern.
Weitere Hinweise zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen und Stärkung der Innenstädte sind den rechts genannten weiterführenden Links zu entnehmen.
  

Kontakt

Ansprechpartner:
Jürgen Theuer
E-Mail
Tel.: (0331) 866-8742

Download

Einzelhandelsgutachten 2006 >>

Weiterführende Links

Brandenburg:
Einzelhandelserlass(Externer Link)
Workshop "Stärkung Zentraler Versorgungsbereiche", 10.10.07 (Externer Link)
Fachtagung „Innenstädte und Einzelhandel", 24.09.08(Externer Link)
Projekte Innenstadtentwicklung(Externer Link)

Berlin:
AV Einzelhandel(Externer Link)
Zentreninitiative MittendrIn (Externer Link)




















































































 
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