Blick auf die Hochhauskulisse des Berliner Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Im Vordergrund befinden sich Einfamilienhäuser. Im Hintergrund ist der Berliner Fernsehturm zu erkennen.
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Landesplanung

Der Landesplanungsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg aus dem Jahr 1995 sieht für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ein zweistufiges System von Landesraumordnungsplänen vor.

Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg stellen gemeinsame Raumordnungspläne für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf: Das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und gemeinsame Landesentwicklungspläne (LEP). Die Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) wird hierfür von beiden Landesregierungen mit den vorbereitenden Arbeiten (z.B. Erarbeitung von Planentwürfen, Durchführung von Beteiligungsverfahren) beauftragt.

Das Landesentwicklungsprogramm wird als Staatsvertrag zwischen beiden Ländern vereinbart. Die Landesentwicklungspläne, die das Landesentwicklungsprogramm konkretisieren, werden von den beiden Landesregierungen als gleichlautende Rechtsverordnungen für das jeweilige Landesgebiet erlassen.

Der Landesplanungsvertrag sieht als Grundlage für die formelle Planung planvorbereitende und planbegleitende Instrumente vor. Hierzu gehören insbesondere die laufende Raumbeobachtung einschließlich der Beschaffung von Planungsgrundlagen, das Raumordnungskataster und der gemeinsame Raumordnungsbericht.

Auch die Braunkohlen- und Sanierungspläne im Land Brandenburg werden von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung aufgestellt; sie werden aber allein von der Landesregierung Brandenburg als Rechtsverordnung festgesetzt.