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Raumordnerische Steuerung von Windenergieanlagen

Günstige Windverhältnisse begünstigen Windkraftnutzung

Brandenburg verfügt grundsätzlich über günstige Voraussetzungen zur Nutzung von Windenergie. Aufgrund zahlreicher windhöffiger Gebiete mit relativ geringen Einwohnerdichten hat sich das Land zu einem bedeutenden Windenergiestandort in Deutschland entwickelt.

Bundesrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die baurechtlich privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich und die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind entscheidende Gründe für den Boom der Windenergienutzung.


Räumliche Steuerung vermindert Konflikte

Trotz des hohen umweltpolitischen Nutzens der Windenergie bedarf es einer räumlichen Steuerung, um Konflikte mit anderen Nutzungen und Belangen, insbesondere dem Schutz von Natur und Landschaft, zu minimieren. Umwelt- und raumordnungspolitisches Ziel ist die räumliche Konzentration der Anlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche. Die überörtliche und rahmensetzende Steuerung von Windenergieanlagen erfolgt durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windnutzung in den Regionalplänen. Außerhalb dieser Gebiete sind raumbedeutsame Windenergieanlagen (Definition s. Rundschreiben) in der Regel ausgeschlossen. Dies bezieht sich regelmäßig auch auf einzelne raumbedeutsame Windenergieanlagen. Nebenanlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind hiervon nicht betroffen. Die Gebietsausweisung erfolgt durch die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG's) unter Berücksichtigung der relevanten Belange (u.a. Siedlungen, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild etc.) sowie mit Beteiligung der betroffenen Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Die ausgewiesenen Eignungsgebiete können zudem durch die Gemeinden im Rahmen ihrer örtlichen Planungskompetenz räumlich konkretisiert werden.

In drei von fünf Regionen liegen wirksame Ziele zur raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung vor. Folgende Teilregionalpläne zur Steuerung der Windenergienutzung sind rechtskräftig:
Region Inkrafttreten Fläche der Eignungsgebiete
Uckermark-Barnim(Externer Link) 30.08.2001 rd. 6.790 ha
Prignitz-Oberhavel(Externer Link) 11.09.2003
rd. 11.480 ha
Oderland-Spree(Externer Link) 22.04.2004 rd. 4.040 ha

Der Teilregionalplan der Region Lausitz-Spreewald wurde mit OVG-Urteil vom 15.7.2007 und der von Havelland-Fläming mit OVG-Urteil vom 14.9.2010 unwirksam. Alle Regionen schreiben derzeit ihre Teilregionalpläne zur Windenergienutzung fort.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

Die abschließende Beurteilung konkreter Bauvorhaben für Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren bei den u. a. für Immissionsschutz zuständigen Regionalabteilungen des Landesumweltamtes. Hierbei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten. In den Genehmigungsverfahren werden die Träger öffentlicher Belange wie z.B. die unteren Naturschutzbehörden, Denkmalschutzbehörden oder die Luftfahrtbehörde sowie die betroffene Gemeinde beteiligt. Hierbei sind auch weitere örtliche Belange oder Schutzanforderungen zu berücksichtigen, die auf der Ebene der Raumordnung nicht oder nicht abschließend in die Abwägung eingestellt werden konnten.

Für die Beurteilung von Windenergieanlagen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden bereits frühzeitig verschiedene Verwaltungsvorschriften erlassen. Näheres können Sie folgenden Seiten entnehmen:
      

    Kontakt

    Friederike Wacker
    E-Mail
    Tel. (0331) 866-8736

    Verwaltungsvorschriften

    Rundschreiben zur Sicherung(Externer Link) von Zielen der Raumordnung 2010

    Windkrafterlass von 2009
    Amtsblatt für Brandenburg (Externer Link)
    Pressemitteilung, 26.06.2009 (Externer Link)

    Rundschreiben zur Beurteilung von Windenergieanlagen von 2001

    Regionale Planungsgemeinschaften

    Havelland-Fläming >>

    Lausitz-Spreewald >>

    Oderland-Spree >>

    Prignitz-Oberhavel >>

    Uckermark-Barnim >>
     
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