Günstige Windverhältnisse begünstigen Windkraftnutzung
Brandenburg verfügt grundsätzlich über günstige Voraussetzungen zur Nutzung von Windenergie. Aufgrund zahlreicher windhöffiger Gebiete mit relativ geringen Einwohnerdichten hat sich das Land zu einem bedeutenden Windenergiestandort in Deutschland entwickelt.Bundesrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die baurechtlich privilegierte Zulässigkeit im Außenbereich und die Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind entscheidende Gründe für den Boom der Windenergienutzung.
Räumliche Steuerung vermindert Konflikte
Trotz des hohen umweltpolitischen Nutzens der Windenergie bedarf es einer räumlichen Steuerung, um Konflikte mit anderen Nutzungen und Belangen, insbesondere dem Schutz von Natur und Landschaft, zu minimieren. Umwelt- und raumordnungspolitisches Ziel ist die räumliche Konzentration der Anlagen auf geeignete, möglichst konfliktarme Bereiche. Die überörtliche und rahmensetzende Steuerung von Windenergieanlagen erfolgt durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windnutzung in den Regionalplänen. Außerhalb dieser Gebiete sind raumbedeutsame Windenergieanlagen (Definition s. Rundschreiben) in der Regel ausgeschlossen. Dies bezieht sich regelmäßig auch auf einzelne raumbedeutsame Windenergieanlagen. Nebenanlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind hiervon nicht betroffen. Die Gebietsausweisung erfolgt durch die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG's) unter Berücksichtigung der relevanten Belange (u.a. Siedlungen, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild etc.) sowie mit Beteiligung der betroffenen Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Die ausgewiesenen Eignungsgebiete können zudem durch die Gemeinden im Rahmen ihrer örtlichen Planungskompetenz räumlich konkretisiert werden.In drei von fünf Regionen liegen wirksame Ziele zur raumordnerischen Steuerung der Windenergienutzung vor. Folgende Teilregionalpläne zur Steuerung der Windenergienutzung sind rechtskräftig:


