Dienststelle der GL
Bild: M. Eifler

Über die Gemeinsame Landesplanung

Mit dem Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) haben die Länder vereinbart, eine auf Dauer angelegte gemeinsame Raumordnung und Landesplanung zu betreiben.

Die gemeinsame Landesplanung wird seit 1996 durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ausgeübt. Sie nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Landesplanungsbehörden und deren Befugnisse als Trägerin der gemeinsamen Landesplanung wahr.

Die gemeinsame Landesplanung wird von dem jeweils für Raumordnung zuständigen Brandenburger Landesministerium und der für Raumordnung zuständigen Berliner Senatsverwaltung politisch verantwortet. Diese vertreten die Länder auch in der zuständigen Bund-Länder-Fachministerkonferenz, der Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) – ehemals MKRO.

Die Ziele der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg sind in der Präambel zum Landesplanungsvertrag festgehalten:

Oberstes Gremium für die Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen auf dem Gebiet der Raumordnung beider Länder ist die gemeinsame Landesplanungskonferenz (PLAKO).