Aufbauend auf dem inhaltlich breit angelegten Leitbild „Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ wirkt die Landesplanung durch das Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) und den Landesentwicklungsplan (LEP B-B) an der Umsetzung des Konzepts „Stärken stärken“ mit. Damit unterstützt sie die bestmögliche Ausschöpfung der Entwicklungspotentiale in allen Landesteilen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kommt der Sicherung der Daseinsvorsorge besondere Bedeutung zu. Die Landesplanung hat die Aufgabe, die räumlichen Schwerpunktsetzungen insbesondere durch ein neues Konzept der Zentralen Orte an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Damit wird auch ein Beitrag für eine zukunftsfähige Entwicklung der Städte als Anker im Raum geleistet.
Die Landesplanung macht Vorgaben für einen sparsamen Umgang mit Flächen und für die Inanspruchnahme nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen. Sie legt das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung fest und sichert hochwertige Freiräume mit einem Freiraumverbund. Damit trägt sie zur nachhaltigen Entwicklung des Gesamtraums und zu einer integrierten Entwicklung der ländlichen Räume bei.
Die gemeinsame Landesplanung leistet auch einen Beitrag zur Integration der Hauptstadtregion in den europäischen Kontext. Sie wirkt an der Zusammenarbeit mit den polnischen Nachbarn mit und führt Projekte mit mittel-, nord- und osteuropäischen Partnern durch. Gemeinsam vertritt sie die Hauptstadtregion in der Organisation der europäischen Metropolregionen (METREX).
Die gemeinsame Landesplanung wird seit 1996 durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ausgeübt. Eine Bilanz ihrer Arbeit in der Legislatur von 2004 - 2009 finden Sie hier


