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Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung

Bauleitpläne sind von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen und an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

Die Sicherung der Anpassung der Bauleitpläne in den Ländern Berlin und Brandenburg an die Ziele der Raumordnung ist Aufgabe der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung.

Anfrage nach den Zielen der Raumordnung

Die Brandenburger Gemeinden und die Bezirke des Landes Berlin, die die Absicht haben, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, haben dies dem räumlich zuständigen Referat der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung frühzeitig unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten mitzuteilen und anzufragen, welche Ziele der Raumordnung für den entsprechenden Planbereich bestehen. Innerhalb einer Frist von einem Monat teilt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Gemeinde bzw. dem Bezirk die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sowie ggf. weitere Hinweise, die bei der Planaufstellung von Belang sein könnten, mit. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden prüft die Gemeinsame Landesplanungsabteilung den Planentwurf auf Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung. Das Ergebnis dieser Prüfung wird der Gemeinde bzw. dem Bezirk als landesplanerische Stellungnahme mitgeteilt.

Einzelheiten zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung regelt für das Land Brandenburg der Erlass des Ministers für Infrastruktur und Raumordnung vom 10. August 2005.

Wirkung

Die Ziele der Raumordnung sind als verbindliche Vorgaben bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten.

Weitergehende Informationen

Angaben zu den Bauleitplanverfahren von der Anfrage nach den Zielen der Raumordnung bis zur Genehmigung stellt das Planungsinformationssystem (PLIS) bereit.

Ablauf Bauleitplanverfahren

  1. Einleitung des Bauleitplanverfahrens: Das Verfahren wird durch die Gemeinde eingeleitet und geführt. Die Einleitung erfolgt durch Aufstellungsbeschluss und öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  2. Anfrage nach den Zielen der Raumordnung: Anfrage der Gemeinde nach den Zielen der Raumordnung für den entsprechenden Planbereich bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung. Ergebnis: Zielmitteilung
  3. Beteiligungsverfahren, öffentliche Auslegung des Planentwurfs: Beteiligung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Prüfung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung, Ergebnis: landesplanerische Stellungnahme; Beteiligung der Bürger, der Nachbargemeinden und der Behörden
  4. Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen: Bewertung und Abwägung aller Stellungnahmen, danach Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung, ggf. erneute Beteiligung, erneute öffentliche Auslegung, erneuter Abwägungsbeschluss
  5. Abschluss des Bauleitplanverfahrens, Inkrafttreten, ggf. Genehmigung: Abschließende Beschlussfassung der Gemeindevertretung, ggf. Antrag auf Genehmigung, Entscheidung der Genehmigungsbehörde, Bekanntmachung der Genehmigung

Räumliche Zuständigkeit

Teilraum Nord und Berlin
Referat GL 5
Lindenstraße 34 a
14467 Potsdam
Tel.: 0331/ 866 -8750
Fax: 0331/ 866 -8703

Teilraum Süd
Referat GL 6
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
Tel.: 03 55/ 49 49 24-51
Fax: 03 55/49 49 24-99
  

Kontakt

Gisela Kania
E-Mail
Tel.: (0335) 560-3109

Teilraum Nordwest
Renate Hoff
E-Mail
Tel.: (0331) 866-8750

Teilraum Nordost
Jürgen Stahl
E-Mail
Tel.: (0335) 560-3100

Teilraum Süd
Hubert Schneider
E-Mail
Tel.: (0355) 49 49 24-60
 
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