Die Sicherung der Anpassung der Bauleitpläne in den Ländern Berlin und Brandenburg an die Ziele der Raumordnung ist Aufgabe der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung.
Anfrage nach den Zielen der Raumordnung
Die Brandenburger Gemeinden und die Bezirke des Landes Berlin, die die Absicht haben, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, haben dies dem räumlich zuständigen Referat der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung frühzeitig unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten mitzuteilen und anzufragen, welche Ziele der Raumordnung für den entsprechenden Planbereich bestehen. Innerhalb einer Frist von einem Monat teilt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Gemeinde bzw. dem Bezirk die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sowie ggf. weitere Hinweise, die bei der Planaufstellung von Belang sein könnten, mit. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden prüft die Gemeinsame Landesplanungsabteilung den Planentwurf auf Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung. Das Ergebnis dieser Prüfung wird der Gemeinde bzw. dem Bezirk als landesplanerische Stellungnahme mitgeteilt.Einzelheiten zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung regelt für das Land Brandenburg der Erlass des Ministers für Infrastruktur und Raumordnung vom 10. August 2005.




