Die von der E.ON edis AG geplante ca. 40 km lange 110-kV-Freileitung zwischen dem Umspannwerk Schönewalde über das Unterwerk Petkus zum Umspannwerk nach Baruth soll dazu beitragen, die bisher vorhandenen strahlenförmig zum 380-kV-Übertragungsnetz in Thyrow führenden 110-kV-Teilnetze miteinander zu verbinden und einen weiteren Anbindepunkt an das 380-kV-Übertragungsnetz im Umspannwerk Schönewalde zu erschließen. Mit der Planung wird die Anbindung der Region an das 380-kV-Übertragungsnetz verbessert, und es werden zusätzliche Redundanzen für die Übertragungsfähigkeit der 110-kV-Leitungen geschaffen.
Im Verfahren wurden alle von der E.ON edis AG eingebrachten Korridorabschnitte auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere im Hinblick auf die relevanten Sachgebiete der Raumordnung sowie auf die Schutzgüter der Umwelt und ihre FFH-Verträglichkeit geprüft. Des Weiteren wurden sie mit bestehenden und geplanten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.
Die Hinweise und Einwände der öffentlichen Stellen und die Anregungen und Bedenken von Bürgern sind bei entsprechender Relevanz in die raumordnerische Abwägung und damit in das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens bzw. in die Maßgaben eingeflossen.
Im Ergebnis dieses Verfahrens wird festgestellt:
• In den Korridorabschnitten A (km 10 bis 14) und F1 steht die Planung im Widerspruch zu den Festlegungen zum Freiraumverbund gem. Ziel 5.2 LEP B-B, da diese eine größere Inanspruchnahme und Neuzerschneidung des Freiraumverbundes verursachen würden als die teilräumlichen Alternativen A1 sowie F und F2.
• In den Korridorabschnitten A (km 0 bis 10 und km 14 bis 18), B, C, D, E, F, F2 und F3 steht die Planung teilweise in Konflikt zu Grundsätzen der Raumordnung. Bei Umsetzung der formulierten Maßgaben können diese Konflikte vermindert oder vermieden werden.
Besondere Konflikte: Im Bereich zwischen Schönewalde und Baruth gibt es innerhalb der Korridorabschnitte beregnungstechnisch erschlossene Flächen, in denen die Freileitungsmasten unüberwindbare Hindernisse darstellen. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren ist die Trassenführung so zu wählen, dass die Ausschlussbereiche (Kreis- und Linearberegnungsmaschinen) der beregnungstechnisch erschlossenen Flächen umgangen und in den Restriktionsbereichen (Trommelberegnungsmaschinen und mobile Beregnung) die Trassenführung/Maststandorte auf die örtlichen Bewirtschaftungsverhältnisse abgestimmt werden. Im Sachgebiet Erholung und Tourismus ergeben sich durch die Planung insbesondere Konflikte mit der Fläming-Skate. Eine Reihe öffentlicher Stellen sowie Einwender der Öffentlichkeit befürchten, dass die visuellen Beeinträchtigungen durch eine Freileitung zu einer Einschränkung der Erlebnisqualität sowie einer Entwertung der vom Land Brandenburg geförderten landschaftsorientierten Infrastruktur führen könnten. Das Fachreferat Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten plädiert dafür, dass dieser Konflikt durch eine Verlegung als Erdkabel gelöst werden sollte. Dies wurde aufgegriffen und in der Maßgabe zur deutlichen Minderung der Beeinträchtigung die Verlegung als Erdkabel für den Bereich zwischen Ihlow und Petkus als eine Möglichkeit der Problemlösung genannt.
Das Ergebnis des ROV ist nach § 3 Ziff. 4 ROG ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung und hat gegenüber der E.ON edis AG und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens sind die im Raumordnungsverfahren aufgestellten Maßgaben zu berücksichtigen.
Die beteiligten öffentlichen Stellen erhalten ein Exemplar der landesplanerischen Beurteilung zur Information. Die Öffentlichkeit kann die landesplanerische Beurteilung im Internet unter dem Pfad www.gl.berlin-brandenburg.de


