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Ablauf eines ROV

  1. Prüfung der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens

  2. Antragskonferenz
    Erörterung und Festlegung des erforderlichen Untersuchungsrahmens

  3. Erarbeitung der Verfahrensunterlage durch den Vorhabensträger


  4. Eröffnung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens
    • Beteiligungsverfahren: Verteilung der Verfahrensunterlage an die fachlich und räumlich berührten Träger öffentlicher Belange zur schriftlichen Stellungnahme; Auslegung der Verfahrensunterlage in den betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin zur öffentlichen Einsichtnahme
    • Prüfung der Raumverträglichkeit, der Umweltverträglichkeit und der FFH-Verträglichkeit: Ermittlung der Auswirkungen auf Grundlage der Verfahrensunterlage, der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren, eigener Recherchen und ggf. Erörterungen; Bewertung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung anhand der raumordnerischen Entwicklungsvorstellungen (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung insbesondere aus Landesentwicklungs- und Regionalplänen)
    • Erarbeitung der landesplanerischen Beurteilung

  5. Abschluss und Unterrichtung über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
    • Übergabe der landesplanerischen Beurteilung an den Vorhabensträger und die beteiligten Träger öffentlicher Belange
    • Information der Öffentlichkeit durch ortsübliche Bekanntmachung
  

Kontakt

Martin Eifler
E-Mail
Tel.: (0331) 866-8753
 
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