Das Raumordnungsverfahren dient der Überprüfung von raumbedeutsamen Vorhaben hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie der Abstimmung mit sonstigen Planungen und Maßnahmen. Die Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich insbesondere aus Landesentwicklungs- und Regionalplänen. Das Raumordnungsverfahren wird in einem relativ frühen Planungsstadium durchgeführt, um Konflikte rechtzeitig zu erkennen und ggf. auf eine optimale Vorhabens- oder Standortalternative hinzuwirken. Damit können sowohl Fehlentwicklungen als auch zeit- und kostenaufwändige Detailplanungen, wie sie in den Zulassungs– und Genehmigungsverfahren erforderlich sind, vermieden werden.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung prüft, ob für eine angezeigte oder anderweitig bekannt gewordene Planung für ein raumbedeutsames Vorhaben ein Raumordnungsverfahren erforderlich ist. Vor Beginn des Verfahrens wird zur Ermittlung und Festlegung des erforderlichen Untersuchungsumfangs i. d. R. eine Antragskonferenz durchgeführt. Anschließend erstellt der Vorhabensträger die Verfahrensunterlage. Nach Prüfung der Unterlage wird das Raumordnungsverfahren eröffnet.
Auf der Grundlage der Verfahrensunterlage werden die vom Verfahren in ihrem fachlichen und räumlichen Aufgabenbereich berührten Träger öffentlicher Belange und bei integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Öffentlichkeit schriftlich angehört. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung prüft die ermittelten raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Sachgebiete der Raumordnung, die Schutzgüter der Umwelt und auf die betroffenen Gebiete des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung. Das Verfahren wird mit einer landesplanerischen Beurteilung und der Unterrichtung des Vorhabensträgers sowie der Beteiligten abgeschlossen
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist bei allen weiteren Entscheidungen über die Zulässigkeit der Planung oder Maßnahme, wie fachrechtlichen oder bauplanerischen Genehmigungen oder Planfeststellungen, zu berücksichtigen. Es hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger.
Weitergehende Informationen enthält die Broschüre "Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg". Angaben zu den durchgeführten Raumordnungsverfahren stellt das Planungsinformationssystem (PLIS) bereit.


