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ROV - Landesplanerische Beurteilung

Das Raumordnungsverfahren wird mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Die Planung oder Maßnahme kann mit den in den Raumordnungsplänen festgelegten Erfordernissen vereinbar oder unvereinbar sein. Es können auch Maßgaben benannt werden, durch deren Umsetzungen im weiteren Planungsverlauf eine Vereinbarkeit erzielt werden kann. In diesem Fall spricht man von einer bedingten Vereinbarkeit.

Neben dem Ergebnis enthält die landesplanerische Beurteilung eine kurze Beschreibung der Planung oder Maßnahme und des Verfahrensablaufs. In der Begründung zur landesplanerischen Beurteilung werden die Auswirkungen auf die Sachgebiete der Raumordnung, die Schutzgüter der Umwelt und ggf. die Natura-2000-Gebiete dargestellt und bewertet. Sowie der Bewertungsvorgang und die Entscheidungsgründe dargestellt.
  

Kontakt

Martin Eifler
E-Mail
Tel.: (0331) 866-8753
 
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