Flughafen BBI vor dem Bundesverfassungsgericht - Beschwerden erfolglos

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Die Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau Berlin-Schönefeld waren erfolglos, die Landesplanung wurde erneut bestätigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 20.02.08 (- 1BvR 2722/06 - ; - 1 BvR 2389/06 - ) die Verfassungsbeschwerden von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenbau Berlin-Brandenburg International in Schönefeld und die dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht hat die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Bedenken gegen die Standortfestlegung im Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS 2003) zurückgewiesen und hat die damalige Planung – wie zuvor das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 16.03.2006 (s. MIR Aktuell 4/2006, S. 60 bzw. S. 16 im PDF-Dokument ) – nun auch aus verfassungsrechtlicher Sicht bestätigt.

Pressemitteilung Nr. 31/2008 des Bundesverfassungsgerichtes