Berlin und Brandenburg verstetigen ihre Unterstützung für die Entwicklung der Regionalparks in Berlin und dem Berliner Umland. Seit 2018 bildet die Regionalparkvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hierfür die Grundlage, mit der Vorhaben durch Vereinbarungen mit Projektträgern möglich waren. Seitdem wurden bereits umfangreiche Mittel für Projekte der Regionalparks bereitgestellt. Künftig wird nun die Unterstützung über eigens dafür bereitgestellte Fördermittel abgesichert.
Gefördert werden durch Zuwendung investive und nicht investive Projekte zur weiteren Ausgestaltung einer nachhaltigen Regionalparkentwicklung, insbesondere- Projekte, die konzeptionelle oder maßnahmenbezogene Grundlagen für die übergeordnete Entwicklung des Regionalparksystems oder die Entwicklung einzelner Regionalparks schaffen,
- Maßnahmen, die der Umsetzung von Strategien und Konzepten der Regionalparkentwicklung dienen,
- kooperative Projekte in den Regionalparks zum Erhalt und zur Entwicklung von Frei- und Grünräumen, zur Erschließung der Landschaft für Naherholungssuchende, zur Unterstützung der regionalwirtschaftlichen Entwicklung sowie zum Marketing und zur Kommunikation für die Regionalparks nach innen und außen.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit. Projektanträge sollen mit dem Dachverband der Regionalparks, dem jeweiligen Regionalparkträger und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vorabgestimmt werden.
Weitere Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragstellung erteilt der Dachverband der Regionalparks in Brandenburg und Berlin e.V. unter info@regionalpark.de oder Telefon +49(0)33394-536-20 .