Regionalpläne sind Raumordnungspläne für die fünf Planungsregionen des Landes Brandenburg. Sie konkretisieren die raumordnerischen Festlegungen aus dem hochstufigen Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplänen und treffen dabei überörtliche und überfachliche Festlegungen, ohne in die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die den Gemeinden im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung obliegen, einzugreifen. Die Regionalplanung ist Teil der übergeordneten und zusammenfassenden Landesplanung im Gebiet einer Region.
Regionalpläne sollen alle regionalplanerisch steuerbaren Inhalte umfassen (Integrierte Regionalpläne, IRP). Dazu gehören Regelungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur. In den zurückliegenden Jahren wurde die Aufstellung von integrierten Regionalplänen in den meisten Regionen zugunsten von Teilplänen für die Windenergienutzung zurückgestellt. Derzeit werden in allen fünf Regionen integrierte Regionalpläne erarbeitet. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gibt den Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) vor, folgende Themen zu bearbeiten:
- Grundfunktionale Schwerpunkte
- Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte
- Windenergienutzung
- Oberflächennaher Rohstoffe
- Vorbeugender Hochwasserschutz
Darüber hinaus ist der Freiraumverbund des LEP HR in die Regionalpläne zu übertragen. Es bleibt den RPG vorbehalten, bei regionalem Erfordernis weitergehende Festlegungen für die Region zu treffen – wie z.B. Festlegungen zum Freiraumschutz oder zur landwirtschaftlichen Nutzung.