In Brandenburg stellen alle fünf Regionen neue Regionalpläne auf, die (auch) Ziele für die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung enthalten. Dafür hat der Bund mit dem „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) einen neuen Rechtsrahmen geschaffen. Für Brandenburg folgt daraus, dass die Regionalplanung als ‚Ausschlussplanung‘ mit Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (sog. Konzentrationszonenplanung) nicht beibehalten werden kann. Die erforderliche Umstellung auf eine ‚Angebotsplanung‘ mit Vorranggebieten für die Windenergienutzung ist durch eine entsprechende Änderung der Richtlinie für Regionalpläne der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung erfolgt und wird von den Regionalen Planungsgemeinschaften umgesetzt.