Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung
Bauleitpläne sind von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen und an die Ziele der Raumordnung anzupassen.
Die Sicherung der Anpassung der Bauleitpläne in den Ländern Berlin und Brandenburg an die Ziele der Raumordnung ist Aufgabe der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung.
Anfrage nach den Zielen der Raumordnung
Die Brandenburger Gemeinden und die Bezirke des Landes Berlin, die die Absicht haben, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern, zu ergänzen oder aufzuheben, haben dies dem räumlich zuständigen Referat der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung frühzeitig unter allgemeiner Angabe ihrer Planungsabsichten mitzuteilen und anzufragen, welche Ziele der Raumordnung für den entsprechenden Planbereich bestehen. Innerhalb einer Frist von einem Monat teilt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Gemeinde bzw. dem Bezirk die Ziele und – soweit erforderlich – Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sowie ggf. weitere Hinweise, die bei der Planaufstellung von Belang sein könnten, mit.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden prüft die Gemeinsame Landesplanungsabteilung den Planentwurf auf Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung. Das Ergebnis dieser Prüfung wird der Gemeinde bzw. dem Bezirk als landesplanerische Stellungnahme mitgeteilt.
Parallel zur Anfrage bei der GL beteiligen die Gemeinden auch die jeweils betroffene Regionale Planungsgemeinschaft.
Grundlage für die Anpassung der Bauleitpläne in den Ländern Berlin und Brandenburg an die Ziele der Raumordnung sind die Artikel 12 und 13 des Landesplanungsvertrages. Einzelheiten zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung regelt für das Land Brandenburg der Erlass des Ministers für Infrastruktur und Raumordnung vom 10. August 2005. (Hinweis: neue Adresse für Referat GL5 siehe unten)
Wirkung
Die Ziele der Raumordnung sind als verbindliche Vorgaben bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten. Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung sind im Rahmen der Abwägung des jeweiligen Planungsträgers zu berücksichtigen.
Um einen aktuellen Informationsstand hinsichtlich kommunaler Planungen bei der GL zu gewährleisten, sind sowohl in Kraft getretene Bauleitpläne (Planzeichnung mit Begründung) sowie Informationen über die Einstellung von Planverfahren als Abdruck oder per E-Mail an das Referat GL 5 zu übersenden.
Zuständigkeit
Für die Bearbeitung von Anfragen und Beteiligungen zur Anpassung von Bauleitplänen an die Ziele der Raumordnung und zur Beteiligung an sonstigen raumrelevanten Planungen ist ab 01.04.2018 nur das Referat GL 5 der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zuständig.
Adresse:
Gemeinsame Landesplanungsabteilung
Berlin-Brandenburg
Referat GL 5
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Tel.: 0331/ 866 -8750
Fax: 0331/ 866 -8703
Für elektronische Planungsanzeigen und Beteiligungen bitten wir, ausschließlich das Referatspostfach des Referates GL 5 zu nutzen: E-Mail.