- Prüfung der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens
- Antragskonferenz – Erörterung und Festlegung des erforderlichen Untersuchungsrahmens
- Erarbeitung der Verfahrensunterlage durch den Träger des Vorhabens
- Eröffnung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens
- Beteiligungsverfahren: Verteilung der Verfahrensunterlage an die fachlich und räumlich berührten öffentlichen Stellen zur schriftlichen Stellungnahme; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung in den örtlichen Zeitungen; Auslegung der Verfahrensunterlage in den betroffenen Gemeinden, Ämtern, Kreisen und Bezirken von Berlin sowie Präsentation im Internet-Auftritt der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur öffentlichen Einsichtnahme
- Prüfung der Raumverträglichkeit, der Umweltverträglichkeit und Abschätzung der Vereinbarkeit mit Natura 2000-Gebieten und den Anforderungen des besonderen Artenschutzes: Ermittlung der Auswirkungen auf Grundlage der Verfahrensunterlage, der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren, eigener Recherchen und ggf. Erörterungen; Bewertung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung anhand der raumordnerischen Entwicklungsvorstellungen (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung insbesondere aus Landesentwicklungs- und Regionalplänen)
- Erarbeitung der landesplanerischen Beurteilung
- Abschluss und Unterrichtung über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
- Übergabe der landesplanerischen Beurteilung an den Träger des Vorhabens und die beteiligten öffentlichen Stellen
- Information der Öffentlichkeit durch Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet-Auftritt der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung