"Tropical Islands Resort"

Das Raumordnungsverfahren (ROV) für das Tropical Islands Resort ist am 7. März 2015 mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen worden.

Die Tropical Islands Asset Management GmbH plant die seit 2004 auf dem 619 ha großen Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Brand bestehende Freizeitanlage Tropical Islands (Dome mit tropischer Badelandschaft) schrittweise von einer vorwiegenden Tagesdestination zu einem Ganzjahresurlaubsresort auszubauen. Das Tropical Islands Resort ist auf eine Bettenkapazität von bis zu 9000 Betten in unterschiedlichen Unterkunftsformen (Ferienhausanlagen, Camping- und Mobile Home Platz sowie Hotel/Motel), ergänzende Freizeit- und Sportanlagen im In- und Outdoorbereich und infrastrukturelle Versorgungseinrichtungen ausgerichtet.

Im Rahmen des ROV wurde das Vorhaben in Bezug auf seine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung insbesondere im Hinblick auf die relevanten Sachgebiete der Raumordnung und Schutzgüter der Umwelt geprüft sowie eine mögliche Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten und Belangen des Besonderen Artenschutzes abgeschätzt. Darüber hinaus wurde die Planung mit in ihrem Umfeld gelegenen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.

Im Ergebnis des ROV wird festgestellt, dass das geplante Tropical Islands Resort bei Umsetzung von Maßgaben und nachdem mit Bescheid der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 14. Dezember 2015 die ausnahmsweise Abweichung vom Ziel 4.2 Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg zugelassen wurde, mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in Übereinstimmung steht.

Abweichend von der Planung des Tropical Islands Resorts sind aufgrund entgegenstehender Belange des Landschaftsschutzes die Flächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Dahme-Heideseen dauerhaft von baulicher Nutzung freizuhalten.

Die bei der Realisierung des Vorhabens absehbaren negativen Auswirkungen auf Arten- und Biotopschutz sind durch Umsetzung von Maßgaben und den in den Verfahrensunterlagen aufgezeigten Vorsorgemaßnahmen einschließlich des Verzichts auf die Nutzung des Sonderlandeplatzes für den Luftverkehr auf nachfolgenden Planungsebenen zu beheben bzw. zu minimieren.