Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Neubau der Gasanbindungsleitung Marzahn“

ROV Neubau der Gasanbindungsleitung Marzahn
Bild: GL

Das länderübergreifende Raumordnungsverfahren (ROV) für den Neubau der Gasanbindungsleitung Marzahn ist am 9. April 2020 mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen worden.

Die ONTRAS Gastransport GmbH und die Vattenfall Wärme Berlin AG planen den Neubau einer Gasanbindungsleitung. Sie soll vom ONTRAS-Ferngasleitungsnetz zum Heizkraftwerkstandort Marzahn der Vattenfall verlaufen, um die dort neu errichtete hocheffiziente Gas- und Dampfturbinen-Anlage zu versorgen. Die neue Gasleitung ist mit einer Nennweite von DN 400 und einem maximalen Betriebsdruck von 55 bar geplant. Durch das Vorhaben kann die Ausnutzung des im Ferngasleitungsnetz bestehenden Gasvordrucks unmittelbar für die Versorgung des Heizkraftwerks Marzahn genutzt werden. Auf diesem Wege werden weitere Effizienzsteigerungen erzielt und damit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele geleistet.

In das ROV sind zwei alternative Trassenführungen mit jeweils zwei Untervarianten mit unterschiedlichen Ausspeisepunkten aus der Ferngasleitung 211 bzw. der Ferngasleitung 221 und einer Gesamtlänge zwischen 9 und 12 km eingeführt worden. Um Problembereiche räumlich besser zuzuordnen und durch Kombination von Teilabschnitten weitere Trassenführungen zu ermöglichen wurden die vier Trassenvarianten in elf Korridorabschnitte gegliedert und geprüft. Dabei wurde das Vorhaben in Bezug auf seine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere im Hinblick auf die relevanten Sachgebiete der Raumordnung und Schutzgüter der Umwelt, geprüft sowie eine mögliche Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und Belangen des Besonderen Artenschutzes abgeschätzt.

Das ROV kommt zu dem Ergebnis, dass für die Leitung in allen Korridorabschnitten eine Raum- und Umweltverträglichkeit durch Umsetzung von Maßgaben erreicht werden kann:

Für das gesamte Vorhaben ist eine Sicherheitskonzeption zu erarbeiten und umzusetzen. Im Bereich des FFH-Gebietes „Falkenberger Rieselfelder“ (Korridorabschnitte A11 und A21) ist die Verlegung der Leitung nur möglich, wenn schwerwiegende Maßgaben zur Bewahrung der Grundwasserverhältnisse und zum Schutz v. a. von Amphibien umgesetzt werden können. Weitere Maßgaben beziehen sich auf das Umgehen naturschutzfachlich sensibler Bereiche in den Korridorabschnitten A13 und B21 und die Notwendigkeit zur Verlegung der Leitung in größerer Tiefe als ursprünglich vorgesehen (Korridorabschnitte B23 und A2B bzw. in geschlossener Bauweise (Korridorabschnitt B12).

Das Vorhaben wurde mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Es kann mit diesen grundsätzlich gemeinsam umgesetzt werden, im Korridorabschnitt B21 allerdings nur unter der Maßgabe, dass das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Landesstraße 33 abzustimmen ist.

Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierten Festlegungen. Es hat deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Baurecht für die Leitung gibt es erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens, das das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens durchführt.