Erdgasfernleitung EUGAL

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Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Erdgasfernleitung EUGAL, Abschnitt Brandenburg, ist am 7. Dezember 2017 mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen worden.

In Weiterführung der geplanten Erweiterung der Ostseepipeline (Projekt „Nord Stream 2“) plante die GASCADE Gastransport GmbH den Bau der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL). Im Abschnitt Brandenburg war vorgesehen die Leitung auf ca. 275 km möglichst parallel zur bereits bestehenden Erdgasferngasleitung „OPAL“ zu führen. Die EUGAL umfasst zwei Leitungsstränge von je 1.400 mm Durchmesser und soll für einen Betriebsdruck von 100 bar ausgelegt werden. Zur Sicherung des Betriebsdrucks ist eine Verdichterstation vorgesehen, die die Trägerin der Planung in Nachbarschaft zur bereits bestehenden Station der „OPAL“ am Standort Radeland in der Stadt Baruth/Mark errichtet.

Die Realisierung der EUGAL ist laut GASCADE von großer Bedeutung für die Versorgungssicherheit auf dem deutschen und europäischen Gasmarkt.
Im Rahmen des ROV wurde die Planung in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere im Hinblick auf die relevanten Sachgebiete der Raumordnung und Schutzgüter der Umwelt, geprüft sowie eine mögliche Betroffenheit von Natura 2000 Gebieten und Belangen des Besonderen Artenschutzes abgeschätzt. Hieran hatten die von den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit eingebrachten Stellungnahmen einen großen Anteil.

Im Ergebnis des ROV wird festgestellt, dass für die Leitung in einem Trassenkorridor, der eine weitgehende Bündelung mit der bestehenden Erdgasfernleitung OPAL ermöglicht, eine Raum- und Umweltverträglichkeit durch Umsetzung von Maßgaben erreicht werden kann.

Die Maßgaben beziehen sich u. a. auf Abstimmungen mit betroffenen Eigentümern und Nutzern landwirtschaftlicher Flächen, auf die Minderung baubedingter Lärmbeeinträchtigungen und auf Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung baubedingter Beeinträchtigungen von Biotoptypen und Lebensräumen. Ebenso wurden Anforderungen an die Trassenführung festgestellt und in sensiblen Abschnitten die Leitungsverlegung im Verfahren der Horizontalbohrung (HDD-Verfahren) als erforderlich erkannt.
Die geplante Verdichterstation wurde an beiden benachbarten Alternativstandorten gleich bewertet und entsprach bei Erfüllung der Maßgaben den Grundsätzen der Raumordnung.

Die Planung wurde mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Diese stehen der Verlegung der Erdgasfernleitung nicht entgegen.

Auf Wunsch der Republik Polen wurde das ROV um eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt. Diese ergab, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen auf das Nachbarland zu erwarten sind.

Das Raumordnungsverfahren traf noch keine detaillierten Festlegungen. Es hatte deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Baurecht für die Leitung gab es erst nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens, das das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens durchführte. Für die Verdichterstation war eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch das Landesamt für Umwelt erforderlich.