ROV-Antragskonferenz

Zweck

Die Antragskonferenz dient der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens. Dabei werden Gegenstand und Untersuchungsrahmen, d. h. der zu untersuchende Raum und die zu untersuchenden Raumbelange sowie Inhalt und Methode der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung der Vereinbarkeit mit Natura 2000-Gebieten und den Anforderungen des besonderen Artenschutzes erörtert.

Teilnehmer

Zur Antragskonferenz lädt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung den Träger des Vorhabens, die Zulassungsbehörde sowie diejenigen Träger öffentlicher Belange ein, von denen wesentliche Hinweise zum Untersuchungsrahmen erwartet werden.

Unterlage

Die Unterlage der Antragskonferenz wird vom Träger des Vorhabens erarbeitet. Sie enthält eine Beschreibung des Vorhabens, Vorschläge zu den zu untersuchenden Sachgebieten der Raumordnung und zu den Untersuchungsräumen sowohl für die Sachgebiete der Raumordnung als auch zu den Schutzgütern der Umwelt und den ggf. zu untersuchenden Natura-2000-Gebieten. Außerdem sollten Inhalt und Methode der vorgesehenen Untersuchungen dargestellt werden.

Festlegungsprotokoll

Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Antragskonferenz gegebenen Hinweise und gestellten Forderungen legt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung den Untersuchungsrahmen fest und teilt ihn dem Vorhabensträger und den Beteiligten der Antragskonferenz mit.