ROV - Landesplanerische Beurteilung

Das Raumordnungsverfahren wird mit der landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Das geprüfte Vorhaben kann mit den in den Raumordnungsplänen festgelegten Erfordernissen vereinbar oder unvereinbar sein. In den meisten Fällen werden Maßgaben benannt, durch deren Umsetzung im weiteren Planungsverlauf eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung hergestellt werden kann.

Neben dem Ergebnis enthält die landesplanerische Beurteilung eine kurze Beschreibung des Vorhabens und des Verfahrensablaufs. In der Begründung zur landesplanerischen Beurteilung werden die Auswirkungen auf die Sachgebiete der Raumordnung, die Schutzgüter der Umwelt, ggf. Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten und Verbotstatbeständen des besonderen Artenschutzes dargestellt und bewertet. Der Bewertungsvorgang und die Entscheidungsgründe werden ebenfalls dargestellt.