Landesplanungskonferenz
Die Länder Berlin und Brandenburg haben gemäß Artikel 6 Landesplanungsvertrag eine gemeinsame Landesplanungskonferenz (PLAKO) gebildet. Sie hat die Aufgabe, die landesplanerische Abstimmung und Zusammenarbeit zur Vorbereitung der Regierungsentscheidungen im Politikfeld Raumordnung und Landesplanung zu koordinieren und auf einen Interessenausgleich hinzuwirken. Die Landesplanungskonferenz ist über die Entwürfe für das Landesentwicklungsprogramm sowie für die Landesentwicklungspläne einschließlich ihrer jeweiligen Änderung, Ergänzung und Fortschreibung frühzeitig zu unterrichten.
Ständige Mitglieder sind:
- der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin von Berlin und der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin des Landes Brandenburg als Vorsitzende sowie die Kanzleichefs oder Kanzleichefinnen beider Länder,
- die für Raumordnung zuständigen Regierungsmitglieder als stellvertretende Vorsitzende,
- die für Stadtentwicklung, Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft, Landwirtschaft und Kommunalwesen zuständigen Regierungsmitglieder beider Länder.
Ist die Zuständigkeit weiterer Ressorts berührt, sind sie zu beteiligen.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung bereitet im Einvernehmen mit einer aus Vertretern und Vertreterinnen der in der Planungskonferenz ständig mitarbeitenden Ressorts zu bildenden Interministeriellen Arbeitsgruppe die Landesplanungskonferenz einschließlich aller Entscheidungsvorlagen vor. Die Beschlüsse werden einvernehmlich getroffen. Sie sind den Entscheidungen beider Landesregierungen bzw. den für Raumordnung zuständigen Mitgliedern beider Landesregierungen als Empfehlungen zugrunde zu legen.
Die Ergebnisse der Landesplanungskonferenz werden im Anschluss an die Sitzungen von den Vorsitzenden gemeinsam presseöffentlich erläutert.