Das Foto zeigt ein rotes Paragrafenzeichen vor einem aufgeschlagenen Gesetzbuch.
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Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung von Raumordnungsverfahren im gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg erfolgt auf nachstehenden rechtlichen Grundlagen:

Prüfmaßstab zur Bewertung der Raumverträglichkeit eines Vorhabens sind die Erfordernisse der Raumordnung. Diese sind zu unterscheiden in beachtenspflichtige Ziele, zu berücksichtigende Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung.

Für den Planungsraum Berlin-Brandenburg relevante Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthalten:

„Sonstige Erfordernisse der Raumordnung“ sind beispielsweise in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung, landesplanerische Stellungnahmen sowie das Ergebnis einer Raumverträglichkeitsprüfung.