Neben den formellen Instrumenten der Raumordnung, wie Raumordnungsplänen (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplänen oder Regionalplänen) im Sinne des § 13 des Raumordnungsgesetzes (ROG) oder Raumordnungsverfahren haben sich unterschiedlichste Formen der informellen Zusammenarbeit im Bereich der Raumentwicklung etabliert.
Im ROG werden diese Aktivitäten unter der Überschrift „Raumordnerische Zusammenarbeit“ im § 14 angesprochen. Als Formelle und informelle Arten der Zusammenarbeit werden hier benannt:
- Vertragliche Vereinbarungen, insbesondere zur Koordinierung oder Verwirklichung von raumordnerischen Entwicklungskonzepten und zur Vorbereitung oder Verwirklichung von Raumordnungsplänen,
- Maßnahmen wie regionale Entwicklungskonzepte, überregionale, regionale und interkommunale Netzwerke und Kooperationsstrukturen, regionale Foren und Aktionsprogramme zu aktuellen Handlungsanforderungen,
- Durchführung einer Raumbeobachtung und Bereitstellung der Ergebnisse für regionale und kommunale Träger sowie für Träger der Fachplanung im Hinblick auf raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, sowie Beratung dieser Träger.
In der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) war die informelle Zusammenarbeit im Bereich der Raumentwicklung ebenfalls ein Thema. Dem in diesem Kontext entstandenen Bericht des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum Forschungsstand zu stadtregionalen Kooperationen (2018) schloss sich eine deutschlandweite Praxis-Untersuchung an. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in einem Leitfaden für die Praxis zusammengefasst.