Auf dem Bild ist eine Karte der Länder Berlin und Brandenburg zu sehen. In der Karte ist der historisch gewachsene Siedlungsstern der Metropole Berlin eingezeichnet.
Bild: GL

Aufgaben

Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnung und Landesplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Die GL hat gemäß Landesplanungsvertrag insbesondere folgende Aufgaben:

Darüber hinaus sind planvorbereitende und planbegleitende Aufgaben zu erfüllen: