Gemeinsame Landesplanungsabteilung - Aufgaben
Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnung und Landesplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Die GL hat gemäß Landesplanungsvertrag insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufstellen gemeinsamer Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungspläne) sowie gemeinsamer Struktur- und Entwicklungskonzepte,
- Genehmigung von Regionalplänen,
- Aufstellen von Braunkohlen- und Sanierungsplänen,
- Sicherung der Anpassung von Bauleitplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen an die gemeinsamen Ziele der Raumordnung,
- Durchführung von Raumordnungsverfahren und
- Unterrichtung und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit Nach-barstaaten.
Darüber hinaus sind planvorbereitende und planbegleitende Aufgaben zu erfüllen:
- Führung eines Raumordnungskatasters und
- Erstellung eines Raumordnungsberichtes.