Landesplanung

Der Landesplanungsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg aus dem Jahr 1995 sieht für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ein zweistufiges System von Landesraumordnungsplänen vor.

Im Auftrag der Landesregierungen werden von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) ein gemeinsames Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und gemeinsame Landesentwicklungspläne (LEP) aufgestellt.

Das Landesentwicklungsprogramm wird als Staatsvertrag zwischen beiden Ländern vereinbart. Die Landesentwicklungspläne, die das Landesentwicklungsprogramm konkretisieren, werden von den beiden Landesregierungen als gleichlautende Rechtsverordnungen für das jeweilige Landesgebiet erlassen.

Der Landesplanungsvertrag sieht als Grundlage für die formelle Planung planvorbereitende und planbegleitende Instrumente vor. Hierzu gehören insbesondere die laufende Raumbeobachtung einschließlich der Beschaffung von Planungsgrundlagen, das Raumordnungskataster und der gemeinsame Raumordnungsbericht.

Auch die Braunkohlen- und Sanierungspläne im Land Brandenburg werden von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung aufgestellt; sie werden aber allein von der Landesregierung Brandenburg als Rechtsverordnung festgesetzt.