

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) beauftragt die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG), Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) in den Regionalplänen festzulegen. Dabei handelt es sich um die funktionsstärksten, besonders gut ausgestatteten Ortsteile in einer Region. Die Auswahl der GSP treffen die RPG anhand von Anforderungen, die im LEP HR formuliert sind.
In den GSP sollen die vorhandenen Grundversorgungseinrichtungen gesichert und der Bevölkerung eine Versorgung der kurzen Wege ermöglicht werden. Sie sollen von den anderen Ortsteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein und eine wichtige Verknüpfungsfunktion im Verkehrsnetz, insbesondere zu den Mittelzentren, haben.
Der LEP HR eröffnet den GSP über die Eigenentwicklung hinaus zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für neue Wohnbauflächen, zudem können zusätzliche Verkaufsflächen für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels bereitgestellt werden.
Folgende Teilregionalpläne mit Festlegungen für GSP sind rechtswirksam: