Rechtsgrundlage
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) führt entsprechend Artikel 18 des Landesplanungsvertrages ein Raumordnungskataster (ROK).
Zweck
Das ROK ist ein Planungs- und Abstimmungsinstrument zur Sicherung und Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und dient als Grundlage für raumordnerische Entscheidungen. In ihm werden raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen erfasst und fortgeschrieben.
- Eigene Fachdaten der GL (Raumordnungspläne, Raumordnungsverfahren),
- Daten aus der Beteiligung der GL an Verfahren Dritter (u.a Bauleitplanung),
- externe Fachdaten,
- ATKIS und weitere topografische Daten der Landesvermessung.
Organisation
Das ROK wird durch das Planungsinformationssystem (PLIS ) technisch umgesetzt. Daten aus dem ROK werden als WMS (Ansichtsdienst) und als WFS (Downloadddienst) angeboten. Für die Landesentwicklungspläne werden die WMS und WFS über den FIS-Broker vom Land Berlin und weitere Dienste über das Geoportal Brandenburg zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartner für das ROK
Gemeinsame Landesplanungsabteilung
Martin Eifler
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Tel.: (0331) 866-8753
Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat Raumbeobachtung und Stadtmonitoring
Uwe Rietz
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
Tel.: (03342) 4266-3113