


Für die Umsetzung der in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg geltenden Erfordernisse der Raumordnung gibt es gemäß Raumordnungsgesetz und Landesplanungsvertrag die im Folgenden beschriebenen Instrumente. Damit Kommunen selbst einschätzen können, inwieweit ihre Planungen den Zielen der Raumordnung entsprechen, steht die „Orientierungshilfe zur Anwendung der Ziele der Raumordnung“ bereit.