Braunkohlen- und Sanierungsplanung
Das Lausitzer Braunkohlenrevier vollzog aufgrund der Stilllegung von Teilen der Braunkohlenindustrie sowie von Braunkohlentagebauen nach der Wiedervereinigung in den vergangenen drei Jahrzehnten einen drastischen Strukturwandel. Das Lausitzer Revier besteht aufgrund der Landesgrenze aus einem brandenburgischen und sächsischen Teil.
Gemäß § 12 Absatz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) sind für die Bereiche der Braunkohlengewinnung Braunkohlenpläne und für die Bereiche, in denen die aktive Braunkohlengewinnung eingestellt wurde, Sanierungspläne zu erstellen. In ihnen sind Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen, soweit dies für eine geordnete Braunkohlen- und Sanierungsplanung erforderlich ist. Die Pläne werden in Brandenburg als Rechtsverordnungen erlassen.
In Brandenburg führte die Sanierung stillgelegter Braunkohlentagebaue nach der Wende zur Aufstellung von insgesamt 15 Sanierungsplänen. Die Inhalte der Sanierungspläne wurden auf der nachfolgenden Fachebene durch die zugelassenen bergrechtlichen Abschlussbetriebspläne konkretisiert und werden sukzessiv abgearbeitet. Für die aktiven Braunkohlentagebaue Jänschwalde, Cottbus-Nord und Welzow-Süd wurden vier Braunkohlenpläne aufgestellt, in denen insbesondere die Umwelt- und Sozialverträglichkeit des Braunkohlenabbaus sowie die Wiedernutzbarmachung geregelt sind.
Mit der Verordnung über die Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete im Land Brandenburg (BSanPlagV) wurden die Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete festgelegt.