Braunkohlenplanung
Braunkohlenpläne sind Teil der Landesplanung. Sie werden auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms, der Landesentwicklungspläne und nach Abstimmung mit der Regionalplanung aufgestellt.
Der Braunkohlenplan legt Rahmenbedingungen für Abbau und Nachnutzung auf raumordnerischer Ebene durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Text und Karten fest.
Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, kann eine Änderung / Anpassung der Braunkohlenpläne erforderlich werden.
Rechtsverordnungen über Braunkohlenpläne in Brandenburg (chronologisch)
Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde
Hinweis: Zum Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde wurde ein Zielabweichungsverfahren durch die GL geführt und per Bescheid abgeschlossen. Auf Grundlage des Bescheides kann nun in nachfolgenden berg- und wasserrechtlichen Verfahren eine abweichende Bergbaufolgelandschaft zugelassen werden. Die Festlegungen des Braunkohlenplanes bestehen unverändert fort.
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I
Braunkohlenplan Tagebau Cottbus-Nord: (Ende der Förderung von Braunkohle im Dezember 2015)
Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd
Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil)
Weiterführende Links
- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe – LBGR