

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) führt entsprechend Artikel 16 des Landesplanungsvertrages ein Raumordnungskataster (ROK).
Das ROK ist ein Planungs- und Abstimmungsinstrument zur Sicherung und Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und dient als Grundlage für raumordnerische Entscheidungen. In ihm werden raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen erfasst und fortgeschrieben.
Datenquellen für das ROK sind:
Das ROK wird durch das Planungsinformationssystem (PLIS ) technisch umgesetzt. Daten aus dem ROK werden als WMS (Ansichtsdienst) und als WFS (Downloadddienst) angeboten. Für die Landesentwicklungspläne werden die WMS und WFS über den FIS-Broker vom Land Berlin und weitere Dienste über das Geoportal Brandenburg zur Verfügung gestellt.