Raumordnungskataster
Rechtsgrundlage
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) führt entsprechend Artikel 16 des Landesplanungsvertrages ein Raumordnungskataster (ROK).
Zweck
Das ROK ist ein Planungs- und Abstimmungsinstrument zur Sicherung und Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und dient als Grundlage für raumordnerische Entscheidungen. In ihm werden raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen erfasst und fortgeschrieben.
Datengrundlage
Datenquellen für das ROK sind:
- Eigene Fachdaten der GL (Raumordnungspläne, Raumordnungsverfahren),
- Daten aus der Beteiligung der GL an Verfahren Dritter (u.a Bauleitplanung),
- externe Fachdaten,
- ATKIS und weitere topografische Daten der Landesvermessung.
Organisation
Das ROK wird durch das Planungsinformationssystem (PLIS ) technisch umgesetzt. Daten aus dem ROK werden als WMS (Ansichtsdienst) und als WFS (Downloadddienst) angeboten. Für die Landesentwicklungspläne werden die WMS und WFS über den FIS-Broker vom Land Berlin und weitere Dienste über das Geoportal Brandenburg zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Martin Eifler
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Dezernat Raumbeobachtung und Stadtmonitoring
Uwe Rietz
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus