GSP – Grundfunktionale Schwerpunkte
Der Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion (LEP HR) beauftragt die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG), die funktionsstärksten und besonders gut ausgestatteten Ortsteile von Gemeinden, die nicht als Zentraler Ort festgelegt worden sind, als Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) festzulegen. Die Auswahl der GSP treffen die RPG anhand von Anforderungen, die im LEP HR formuliert sind.
In den GSP sollen die vorhandenen Grundversorgungseinrichtungen gesichert und andererseits der Bevölkerung eine Versorgung der kurzen Wege ermöglicht werden. Sie sollen von den anderen Ortsteilen und benachbarten Gemeinden mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein und eine wichtige Verkehrsverknüpfungsfunktion im Verkehrsnetz, insbesondere in Verbindung zu den Mittelzentren, haben.
Die GSP haben über die Eigenentwicklung hinaus zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für neue Wohnbauflächen (Wachstumsreserve von bis zu 2 ha / 1000 EW), zudem können zusätzlich 1.000 m² Verkaufsfläche ohne Sortimentsbeschränkung für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels bereitgestellt werden.
In den Regionen sind folgende GSP Teilregionalpläne rechtswirksam:
- Sachlicher Teilregionalplan „Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim
- Sachlicher Teilplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
- Sachlicher Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
- Sachlicher Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte” der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
- Sachlicher Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte” der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald