Regionalplanung im Land Brandenburg

Das Land Brandenburg hat im Jahr 1993 mit dem Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) die rechtliche Grundlage für konkretisierende Raumordnungsplanungen in Teilräumen des Landes geschaffen.

Regionalpläne werden unter Beachtung der Vorgaben der Landesplanung erarbeitet, konkretisieren die hochstufigen Vorgaben und treffen eigenständige Festlegungen.

Die Regionalpläne werden von den fünf kommunal verfassten Regionalen Planungsgemeinschaften in eigener Verantwortung erarbeitet, unterliegen aber einem Genehmigungsvorbehalt der Landesregierung Brandenburg.