Blick auf die Glienicker Brücke mit Havel und bewaldetem Havelufer
Bild: Adobe Stock / B. W. Schneider

Berlin und Brandenburg: Änderung des Landesplanungsvertrags tritt in Kraft

Die Länder Berlin und Brandenburg haben im Januar 2024 die Änderung des gemeinsamen Landesplanungsvertrags beschlossen. Diese ist am 01. August 2024 in Kraft getreten. Die Neuregelung der darin festgelegten Verfahren zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Gesamtgebiets beider Länder soll zu schnelleren Ergebnissen bei der gemeinsamen Landesplanung führen.

Aufgrund der immer enger werdenden Verflechtungen der Länder Berlin und Brandenburg ist es Aufgabe der Gemeinsamen Landesplanung eine abgestimmte Entwicklung und gemeinsame Konzepte für die Entwicklung voranzubringen. Mit der jetzigen Änderung werden Verfahren der Raumordnung vereinfacht und stärker digitalisiert.

Der Bund hatte bereits mit der am 28. September 2023 in Kraft getretenen Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes umfassende Änderungen zur Modernisierung des Raumordnungsrechts vorgelegt.

Mit der Änderung des Landesplanungsvertrags entfallen überholte, nicht mehr notwendige Verfahren und Anforderungen, zum Beispiel aufwendige Berichts- und Informationspflichten öffentlicher Planungsträger an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung. Zudem werden Beteiligungsverfahren vorrangig elektronisch durchgeführt. Herkömmliche papierhafte Auslegungen erfolgen nach dem neuen Bundesrecht nur noch ausnahmsweise.

Presseinformation: https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~01-08-2024-aenderung-landesplanungsvertrag#