Die Karte zeigt im westlichen Bereich Teile der Brandenburger Landkreise Oberhavel mit den Gemeinden Hennigsdorf und Oberkrämer sowie Havelland mit den Gemeinden Schönwalde-Glien, Brieselang, Falkensee, Wustermark und Dallgow-Döberitz und im östlichen Bereich einen Teil Berlins mit den Bezirken Reinickendorf, Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf.
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Versorgung Heizkraftwerk Reuter West sowie Berliner Gasverteilnetz mit zusätzlichen Gaskapazitäten – Zukunftsnetz Nordwest

Das länderübergreifende Raumordnungsverfahren (ROV) ist am 11. Mai 2022 mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen worden.

Gemeinsam planen die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft (Vattenfall), die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG (NBB) sowie die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) zwei Gashochdruckleitungen zu errichten. Ziel der Planungen ist zum einen die bedarfsgerechte Gasversorgung des am Vattenfall-Standort Reuter West geplanten hocheffizienten Heizkraftwerks (HKW). Die Wärmeerzeugung im zukünftigen HKW soll zunächst durch Erdgas und perspektivisch durch die anteilige und schließlich alleinige Nutzung von Wasserstoff sichergestellt werden. Das geplante HKW wird gemeinsam mit weiteren Anlagen zur Wärmeerzeugung die kohlebefeuerten Kraftwerksblöcke am Standort Reuter West ersetzen.

Die Karte zeigt im westlichen Bereich Teile der Brandenburger Landkreise Oberhavel mit den Gemeinden Hennigsdorf und Oberkrämer sowie Havelland mit den Gemeinden Schönwalde-Glien, Brieselang, Falkensee, Wustermark und Dallgow-Döberitz und im östlichen Bereich einen Teil Berlins mit den Bezirken Reinickendorf, Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf.Bild: GL

Zum anderen ist es das Ziel der Planungen, die bestehenden Gaskapazitäten im Gasverteilnetz der NBB zu erhöhen. Hierdurch sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf Ebene der dezentralen Wärmeversorgung bestehende Heizöl-befeuerte Gebäudeheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen.

Die erste der beiden neuen Gashochdruckleitungen soll von der ONTRAS-Ferngasleitung FGL 210 im Land Brandenburg zum Vattenfall-Standort HKW Reuter West im Bezirk Spandau von Berlin führen und wird mit einer Nennweite von DN 600 geplant. Die an diese anschließende zweite Gashochdruckleitung mit einer Nennweite von DN 400 führt zum NBB-Standort in der Glockenturmstraße 18 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin. Die Gashochdruckleitungen werden technisch so ausgelegt, dass sie Erdgas, ein Erdgas-Wasserstoff-Gemisch sowie reinen Wasserstoff transportieren können. Für beide ist ein maximaler Betriebsdruck von 55 bar vorgesehen.

Das ROV kommt zu dem Ergebnis, dass für die geplante Gasleitung DN 600 zum Anschlusses des neu zu errichtenden HKW in den Trassenvarianten A, B und BA eine Raumverträglichkeit durch Umsetzung von Maßgaben erreicht werden kann.

In den Trassenvarianten C1 und C2, in denen die geplante Gasleitung DN 600 im Widerspruch zu beachtenspflichtigen Zielen der Raumordnung zum Freiraumschutz stehen, kann eine Vereinbarkeit auch durch Umsetzung von Maßgaben nicht erreicht werden.

In den Trassenvarianten B und BA ist die geplante Gasleitung DN 600 erheblichen Zulassungsrisiken in Bezug auf Natura 2000-Gebiete und den besonderen Artenschutz ausgesetzt.

Die geplante Gasleitung DN 400 zur Versorgung des Berliner Gasverteilnetzes mit zusätzlichen Gaskapazitäten kann in allen Trassenvarianten mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung gebracht werden.

Wesentliche Maßgaben betreffen die erforderliche Entwicklung einer Sicherheitskonzeption für die Planungen insgesamt, Maßnahmen zum Schutz der Trinkwasserbereitstellung sowie zum Schutz einzelner sensibler Lebensräume und Naturbereiche.

Die Planungen wurden mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Sie können – in einigen Abschnitten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Abstimmung mit Planungen des spurgebundenen Verkehrs in Berlin – mit diesen gemeinsam umgesetzt werden.

Nicht Gegenstand der landesplanerischen Beurteilung ist die Erörterung, inwiefern die geplanten Gasleitungen den strategischen und operativen klima- und energiepolitischen Zielen in ausreichendem Maße entsprechen. Das gilt gleichermaßen für die tagesaktuellen Diskussionen in Verbindung mit der europäischen Sicherheitslage und dem Krieg in der Ukraine mit seinen Konsequenzen für den Energiemarkt.

Das Raumordnungsverfahren trifft noch keine detaillierten Festlegungen. Es hat deswegen keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Bürger. Baurecht für die Leitung schafft ein Planfeststellungsverfahren, das das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens durchführen wird.

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Landesplanerische Beurteilung

Dokument: 4 MB – Stand: Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 11. Mai 2022

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