Bild: GL
Aufgaben
Seit 1996 betreiben die Länder Berlin und Brandenburg Raumordnung und Landesplanung gemeinsam in einer Landesplanungsbehörde. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Behörden beider Länder wahr. Sie ist zugleich Teil der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Berlin wie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.
Die GL hat gemäß Landesplanungsvertrag insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des gemeinsamen Landesraumordnungsplans als landesweiten Raumordnungsplan im Sinne des Raumordnungsgesetzes,
- Erarbeitung von Strategien und Konzepten der Raumentwicklung,
- Sicherstellung der Vereinbarkeit von Regionalplänen mit den gemeinsamen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung einschließlich der Genehmigung von Regionalplänen, nach den Vorschriften des brandenburgischen Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung,
- Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung der Braunkohlen- und Sanierungspläne nach den Vorschriften des brandenburgischen Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung,
- Sicherung der Anpassung von Bauleitplänen an die gemeinsamen Ziele der Raumordnung (Beteiligung als Trägerin öffentlicher Belange),
- Durchführung von raumordnerischen Verfahren (Raumverträglichkeitsprüfung, Untersagungsverfahren, Zielabweichungsverfahren),
- Unterrichtung und Abstimmung bei Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben.