Struktur
Leiter/in der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
Ständiger Vertreter/in des/der Leiters/in der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung
Referat GL 1 Grundsatzangelegenheiten und Recht | Referat GL 4 Braunkohlenplanung und -sanierung |
Referat GL 2 Europäische Raumentwicklung | Referat GL 5 Umsetzung der Raumordnungspläne, landesplanerische Verfahren |
Referat GL 3 Angelegenheiten der Regionalplanung | Referat GL 6 Raumentwicklung, Landesraumordnungspläne |
Das Land Brandenburg stellt den Leiter oder die Leiterin der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung, das Land Berlin den Ständigen Vertreter oder die Ständige Vertreterin des Abteilungsleiters oder der Abteilungsleiterin. Beiden obliegt die einvernehmliche und gleichberechtigte Entscheidung aller bedeutsamen Fragen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GL sind Beschäftigte der sie entsendenden Landesverwaltungen. Das fachliche Weisungsrecht wird von den für Raumordnung zuständigen Mitgliedern der beiden Landesregierungen gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt.
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung ist organisatorisch in sechs Referate gegliedert. Sie hat Dienstsitze in Potsdam, in Frankfurt (Oder) sowie in Cottbus.