Das Schwarzweiß-Foto ist eine Collage aus Windkraftanlagen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Hochspannungs-Freileitungen.
Bild: Adobe Stock/ Heiko Küverling

Raumordnerische Beurteilung von Fachplanungs- und Zulassungsverfahren

Bei raumbedeutsamen Planungen öffentlicher Stellen sowie Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sind die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Um dies sicherzustellen, werden die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) und die Regionalen Planungsgemeinschaften an Fachplanungsverfahren und Zulassungsverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Ergebnis der Prüfung, inwieweit die Fachplanung bzw. die zuzulassende Planung oder Maßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist, wird dem Träger der Fachplanung bzw. der Zulassungsbehörde als raumordnerische Stellungnahme mitgeteilt.

Wenn einem Zulassungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) bzw. ein Raumordnungsverfahren (ROV) vorangegangen und dessen landesplanerische Beurteilung noch aktuell ist, prüft die GL in ihrer Stellungnahme auch die Umsetzung der im Raumverträglichkeitsprüfung bzw. im Raumordnungsverfahren aufgestellten Maßgaben.

Referatspostfach des Referates GL 5
für Beteiligungen an Fachplanungs- und Zulassungsverfahren sowie Mitteilungen über Zulassungsentscheidungen und wirksam gewordene Fachplanungen oder die Einstellung von Verfahren :