Blick auf die Hochhauskulisse des Berliner Bezirks Marzahn-Hellersdorf. Im Vordergrund befinden sich Einfamilienhäuser. Im Hintergrund ist der Berliner Fernsehturm zu erkennen.
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Landesplanung

Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg stellen gemeinsame Raumordnungspläne für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) wird hierfür von beiden Landesregierungen mit den vorbereitenden Arbeiten (z.B. Erarbeitung von Planentwürfen, Durchführung von Beteiligungsverfahren) beauftragt.

Bisher sah der Landesplanungsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg aus dem Jahr 1995 für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ein zweistufiges System von Landesraumordnungsplänen vor: das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und gemeinsame Landesentwicklungspläne (LEP).

Das Landesentwicklungsprogramm wurde als Staatsvertrag zwischen beiden Ländern vereinbart. Die Landesentwicklungspläne, die das Landesentwicklungsprogramm konkretisieren, wurden von den beiden Landesregierungen als gleichlautende Rechtsverordnungen für das jeweilige Landesgebiet erlassen.

Künftig gilt für die Aufstellung von gemeinsamen Landesraumordnungsplänen der Landesplanungsvertrag in seiner geänderten Fassung vom 01.08.2024.

Der Landesplanungsvertrag sieht als Grundlage für die formelle Planung planvorbereitende und planbegleitende Instrumente vor. Hierzu gehören insbesondere die laufende Raumbeobachtung und das Raumordnungskataster.

Auch die Braunkohlen- und Sanierungspläne im Land Brandenburg werden von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung aufgestellt; sie werden aber allein von der Landesregierung Brandenburg als Rechtsverordnung festgesetzt.