Braunkohlenplanverfahren Tagebau Welzow-Süd
Anlass
Mit der Presse-Information vom 13. Januar 2021 veröffentlichte die Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG) die unternehmerische Entscheidung zur Anpassung der Revierplanung in der Lausitz bedingt durch den gesetzlichen Kohleausstieg. Das Unternehmen hat damit die Nichtinanspruchnahme des räumlichen Teilabschnittes II (TA II) und somit das Auslaufen des Tagebaus Welzow-Süd im Teilabschnitt I (TA I) verbindlich erklärt. Mit dieser Entscheidung besteht für das Land Brandenburg ein konkreter Planungsanlass. Für die Durchführung des Braunkohlenplanverfahrens ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) zuständig.
Grundlage des Tagebaus Welzow-Süd sind zwei Braunkohlenpläne:
- Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I vom 21.06.2004 (GVBl.II/04, [Nr. 24], S.614) geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 08], S.175, 184) (im Folgenden: Braunkohlenplan 2004) und
- Verordnung über den Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (Brandenburgischer Teil) vom 21.08.2014 (GVBl.II/14, [Nr. 58]) (im Folgenden: Braunkohlenplan 2014).
Inhalt
In einem einheitlichen förmlichen Braunkohlenplanverfahren ist vorgesehen, den Braunkohlenplan 2014 und somit den TA II des Tagebaus vollständig aufzuheben sowie den Braunkohlenplan 2004 im Bereich des TA I zu ändern. Die Aufhebung des TA II führt zu Änderungen in der Bergbaufolgelandschaft des TA I. So soll der bisher im TA II geplante Restsee anstelle einer bisherigen Landnutzung im TA I entstehen.
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt.
Mit der Aufhebung des Braunkohlenplanes 2014 werden die Vorranggebiete für den Abbaubereich des TA II sowie auch für die Ansiedlungsstandorte (Am Clarasee, Grüne Mitte, Am Stadtrand Nord, Ansiedlungsstandorte nördlich von Welzow und bei Terpe) aufgehoben. Für die Stadt Welzow, das Amt Altdöbern und die Stadt Spremberg wird somit die kommunale Planungshoheit vollständig wiederhergestellt sowie besonders für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Welzow Sicherheit mit Blick auf die Umsiedlungen geschaffen. Der Ortsteil Proschim mit Karlsfeld –West, der Wohnbezirk V, Teile des Liesker Weges und die Siedlung Lindenfeld des Amtes Altdöbern bleiben vollständig erhalten.
Ablauf
Januar 2021
Mit Bezug auf die unternehmerische Entscheidung zur Nichtinanspruchnahme des TA II hat die GL als zuständige Planungsbehörde die LEAG noch im Januar 2021 aufgefordert, alle erforderlichen Angaben zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Abbau- und Sanierungsvorhabens vorzulegen.
August 2021
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 31 und in der Lausitzer Rundschau vom 11.08.2021 wurde die Öffentlichkeit über das anstehende Braunkohlenplanverfahren unterrichtet. Gleichzeitig wurden die betroffenen öffentlichen Stellen angeschrieben und gebeten, zweckdienliche Informationen zum Planverfahren bereit zu stellen.
Oktober 2021 – Mai 2023
Im Oktober 2021 legte die LEAG der GL die erforderlichen Unterlagen für die Durchführung des Braunkohlenplanverfahrens („verfahrenseinleitenden Unterlagen“) vor. Nach Einarbeitung inhaltlicher Nachforderungen wurden die überarbeiteten Unterlagen im März 2022 eingereicht und dienten der GL als eine Grundlage für den Vorentwurf des Braunkohlenplanes.
Daran schloss sich das Scopingverfahren als Voraussetzung für die SUP an. Das von der GL beauftragte Ingenieurbüro erstellte die Tischvorlage zum Scopingtermin. Diese Unterlage enthielt einen Vorschlag zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und des Detaillierungsgrads des Umweltberichts sowie der erforderlichen Gutachten, z.B. Alternativenprüfung zur Herstellung des Restsees im TA I. Die fachlich betroffenen öffentlichen Stellen wurden bei dieser Festlegung beteiligt. Sie konnten Stellungnahmen schriftlich übermitteln und im Scopingtermin (Dezember 2022) vortragen.
Im Mai 2023 schloss die GL das Scopingverfahren ab und informierte die beteiligten Stellen schriftlich über das Ergebnis.
Mitte 2023 – 2026
Auf Grundlage der Scopingergebnisse werden nun die erforderlichen Gutachten und darauf aufbauend die Entwürfe des Umweltberichts und des Braunkohlenplanes erarbeitet.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren soll ab Ende 2025 durchgeführt werden. Dabei können die Öffentlichkeit sowie die betroffenen öffentlichen Stellen ihre Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den Entwürfen des Braunkohlenplanes und des Umweltberichts einbringen. Der Zeitraum und die Möglichkeiten zur Abgabe von Stellungnahmen werden rechtzeitig in der Presse, auf der Homepage der GL und in den öffentlichen Gremien durch die GL bekannt gemacht. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen soll ein Erörterungstermin stattfinden.
Im Beteiligungsverfahren kommt dem Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg eine hervorgehobene Stellung zu: Er wird vor und im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens einbezogen und erhält jeweils die Möglichkeit, eine Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
Der Erlass des neuen Braunkohlenplanes als Rechtsverordnung durch die Landesregierung ist frühestens im Jahr 2026 geplant (bei Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahrens frühestens 2027).