Auf dem Foto sind die Unterzeichner des siebten Verwaltungsabkommens zu sehen. Von links nach rechts: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke, Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, Bundesfinanzminister Christian Lindner, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haselhoff sowie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow. Frau Lemke und Herr Lindner halten zusammen das unterzeichnete Dokument in einer blauen Mappe mit Bundesadler.
Bild: Bundesministerium der Finanzen / photothek

Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung

Das derzeit gültige Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VII) zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde am 8. Dezember 2022 durch den Bundesfinanzminister, die Bundesumweltministerin und die Ministerpräsidenten der vorgenannten Länder unterzeichnet und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Das VA VII führt die bisherigen Strukturen der Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung fort und vereinbart den finanziellen Rahmen der Braunkohlesanierung im Zeitraum von 2023 bis 2027.

Das Finanzvolumen des VA VII umfasst für die Laufzeit einen Gesamtbetrag in Höhe von 1,44 Mrd. Euro für die Braunkohlesanierung, wovon rund 757 Mio. Euro im Land Brandenburg eingesetzt werden. Davon bringt das Land Brandenburg einen Eigenanteil in Höhe von rund 239 Mio. Euro auf. Weitere Informationen zum aktuellen VA sind auf der Internetseite der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braun-kohlesanierung (GS StuBA) und der LMBV einsehbar.

Zusätzlich stellt das Land Brandenburg über den Zeitraum des VA VII einen Betrag in Höhe von 50 Mio. Euro als reine Landesförderung zur weiteren Aufwertung der Bergbaufolgelandschaft für Folgenutzungen zur Verfügung. In bewährter Weise wird damit unter anderem die Entwicklung des länderübergreifenden Lausitzer Seenlands unterstützt.

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Verwaltungsabkommen – VA VII Braunkohlesanierung
Verwaltungsabkommen – VA VII Braunkohlesanierung
Dokument: 367 kB – Stand: 08.12.2022