Umsetzung der Raumordnungspläne in Berlin und Brandenburg – Einblicke ins kommunale Planungsgeschehen zur Siedlungsentwicklung
Die Umsetzung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg befördert eine geordnete Siedlungsentwicklung. Zu diesem Ergebnis kommt der erste Kurzbericht der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, der Einblicke in das kommunalen Planungsgeschehen zur Siedlungsentwicklung gibt. Positiv hervorgehoben wird die planerische Vorarbeit vieler Kommunen: Der Großteil aller kommunalen Planungen zur Siedlungsentwicklung sind schon im ersten Verfahrensschritt an die Ziele der Raumordnung angepasst.
Der Bericht stellt fest, dass unüberwindbare Zielkonflikte zwischen kommunaler Siedlungsentwicklung und den übergeordneten Zielen der Raumordnung selten sind. Sie werden in den meisten Fällen durch Beratung und Begleitung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung zu einer raumverträglichen Lösung gebracht. Trotzdem stellt der Bericht auch Beispiele für konfliktbehaftete Planungen heraus, zeigt aber auch grundsätzliche Lösungswege auf.
Der Landesentwicklungsplan ist seit Juli 2019 in Kraft und stellt zusammen mit Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung und den konkretisierten Regionalplänen den Rahmen für die kommunalen Planungen dar. Die Träger der kommunalen Bauleitplanungen beteiligen daher die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg als Raumordnungsbehörde bei allen kommunalen Bauleitplanungsverfahren.