Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) enthält u. a. planerische Festlegungen zur Sicherung der Flughafenfläche, zu Trassen und Korridoren der Verkehrsanbindung sowie eine Planungszone zur Siedlungsbeschränkung und zur Bauhöhenbeschränkung.
Aufgabe des LEP FS ist es vor allem, die für das Ausbauvorhaben notwendigen Flächen zu sichern. Neben der Flughafenfläche gehören dazu auch die übergeordneten Trassen und Korridore von Straße und Schiene zur verkehrlichen Anbindung des Standortes.
Zu den wichtigsten Neu- und Ausbaumaßnahmen gehören der Neubau der A 113, der zweigleisige Ausbau der Dresdener Bahn und eine leistungsfähige und attraktive Anbindung in das vorhandene Straßen- und Schienennetz.
Mit der Festlegung der Planungszone Siedlungsbeschränkung soll im Rahmen der planerischen Vorsorge der Konflikt zwischen angrenzender Siedlungstätigkeit und der lärmverursachenden Flughafennutzung minimiert werden, indem der Zuwachs an Wohnnutzungen und lärmempfindlichen Einrichtungen innerhalb dieser Zone begrenzt wird. Im Verfahren befindliche Bauleitpläne bzw. Neuplanungen, die den Zielen des LEP FS widersprechen, können somit nicht weitergeführt werden.
Der LEP FS in der Fassung vom 30. Mai 2006 ist am 16. Juni 2006 neu in Kraft getreten.