Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat den Regionalplan 3.0 der Region Havelland-Fläming und die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung 2027“ der Region Havelland-Fläming gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Benehmen mit den fachlich berührten Ministerien genehmigt.
Mit dem Regionalplan 3.0 hat die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Handlungsaufträge der Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion umgesetzt und damit den zweiten integrierten Regionalplan im Land Brandenburg verabschiedet. Mit der Änderung des Teilregionalplans wurden zwei weitere Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit einer Fläche von 855 Hektar festgelegt.
Der Regionalplan 3.0 sorgt als integrierter Regionalplan für unterschiedliche Nutzungsansprüche in den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel und Potsdam vor. Er zeigt Gebiete auf, die sich in besonderem Maße für die Entwicklung neuer Wohnsiedlungsflächen eignen.
Mit dem Gewerblich-industriellen Vorsorgestandort Brandenburg an der Havel-Paterdamm / Kloster Lehnin-Krahne wurde erstmalig in einem Regionalplan eine Fläche für eine zukünftige industrielle Großansiedlung gesichert. Die Festlegungen zum Vorbeugenden Hochwasserschutz verfolgen das Ziel, bei Planungen und Maßnahmen die Belange Retention von Wasser bzw. Verringerung von Hochwasserrisiken zu stärken. Auch sichert der Regionalplan 3.0 umfangreiche Flächen für die Rohstoffgewinnung und die Landwirtschaft.
Letztere sind aufgrund der Eigenschaften des Bodens und der Wasserverfügbarkeit in besonderem Maße an die Folgen des Klimawandels angepasst. Indem der Regionalplan diese vielfältigen Themen integriert betrachtet, trägt die Regionale Planungsgemeinschaft dazu bei, dass Konflikte zwischen konkurrierenden Landnutzungen bereits frühzeitig erkannt und gelöst werden können.
Gleichzeitig wurde die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung 2027“ genehmigt und damit festgestellt, dass die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming weiterhin das Flächenziel für den Ausbau der Windenergienutzung von mindestens 1,8 % der Fläche der Region bis zum 31. Dezember 2027 gemäß Artikel I des Brandenburger Flächenzielgesetzes erreicht.
Die Steuerungswirkung für den zukünftigen Ausbau der Windenergienutzung, die bereits seit der Genehmigung des Teilregionalplans „Windenergienutzung 2027“ im September 2024 besteht, bleibt erhalten: Die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich gilt nur innerhalb festgelegter Vorranggebiete für die Windenergienutzung.
Damit bleibt der Neubau von Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete sehr erschwert, sofern es sich nicht um Repoweringvorhaben handelt. Städte und Gemeinden können weiterhin außerhalb der Vorranggebiete für die Windenergienutzung über eine Bauleitplanung Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergienutzung schaffen.
Sowohl der Regionalplan 3.0 der Region Havelland-Fläming als auch die 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 traten am 4. November 2026 mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt des Landes Brandenburg in Kraft.
