

Zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Nutzungen werden Gebiete für die Windenergienutzung im Land Brandenburg in den Regionalplänen festgelegt. In zwei Regionen liegen rechtswirksame Regionalpläne mit entsprechenden Festlegungen vor.
Folgende Regionalpläne mit Festlegungen zur Windenergienutzung sind rechtswirksam: