Über die Gemeinsame Landesplanung
Mit dem Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) haben die Länder vereinbart, eine auf Dauer angelegte gemeinsame Raumordnung und Landesplanung zu betreiben.
Die gemeinsame Landesplanung wird seit 1996 durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ausgeübt. Sie nimmt die Aufgaben der für Raumordnung zuständigen obersten Landesplanungsbehörden und deren Befugnisse als Trägerin der gemeinsamen Landesplanung wahr.
Die gemeinsame Landesplanung wird von dem jeweils für Raumordnung zuständigen Brandenburger Landesministerium und der für Raumordnung zuständigen Berliner Senatsverwaltung politisch verantwortet. Diese vertreten die Länder auch in der zuständigen Bund-Länder-Fachministerkonferenz, der Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) – ehemals MKRO.
- Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Raumentwicklungsministerkonferenz
Die Ziele der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg sind in der Präambel zum Landesplanungsvertrag festgehalten:
- Schaffung von Voraussetzungen für eine ausgewogene Verteilung der Entwicklungschancen und -potenziale im Gesamtraum,
- Förderung einer gemeinsamen Landesentwicklung,
- Schutz und Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen,
- Stärkung des gemeinsamen Wirtschaftsraumes, um im Wettbewerb der europäischen Regionen erfolgreich zu bestehen und
- Einfügen der angestrebten Struktur beider Länder in das zusammenwachsende Europa.
Oberstes Gremium für die Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen auf dem Gebiet der Raumordnung beider Länder ist die gemeinsame Landesplanungskonferenz (PLAKO).